§ 2 AEntG. Allgemeine Arbeitsbedingungen
Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG) vom 20. April 2009
    [24. April 2009–30. Juli 2020]
    1§ 2. Allgemeine Arbeitsbedingungen. Die in Rechts- oder Verwaltungsvorschriften enthaltenen Regelungen über
        
- 1. die Mindestentgeltsätze einschließlich der Überstundensätze,
 - 2. den bezahlten Mindestjahresurlaub,
 - 3. die Höchstarbeitszeiten und Mindestruhezeiten,
 - 4. die Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften, insbesondere durch Leiharbeitsunternehmen,
 - 5. die Sicherheit, den Gesundheitsschutz und die Hygiene am Arbeitsplatz,
 - 6. die Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit den Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen von Schwangeren und Wöchnerinnen, Kindern und Jugendlichen und
 - 7. die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie andere Nichtdiskriminierungsbestimmungen
 
- Anmerkungen:
 - 1. 24. April 2009: § 25 S. 1 des Gesetzes vom 20. April 2009.