§ 38 ArbErfG. Klage auf angemessene Vergütung
Gesetz über Arbeitnehmererfindungen vom 25. Juli 1957
    [1. Oktober 1957]
    1§ 38. Klage auf angemessene Vergütung. Besteht Streit über die Höhe der Vergütung, so kann die Klage auch auf Zahlung eines vom Gericht zu bestimmenden angemessenen Betrages gerichtet werden.
- Anmerkungen:
 - 1. 1. Oktober 1957: § 49 des Gesetzes vom 25. Juli 1957.