§ 421 FamFG. Inhalt der Beschlussformel

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) vom 17. Dezember 2008
[1. September 2009]
1§ 421. Inhalt der Beschlussformel. Die Beschlussformel zur Anordnung einer Freiheitsentziehung enthält auch
  • 1. die nähere Bezeichnung der Freiheitsentziehung sowie
  • 2. den Zeitpunkt, zu dem die Freiheitsentziehung endet.
Anmerkungen:
1. 1. September 2009: Artt. 1, 112 Abs. 1 Halbs. 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008.

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