§ 17 HGB
Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897
| [1. Juli 1998] | [1. Januar 1900] | 
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| § 17 | § 17 | 
| (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgiebt. | (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgiebt. | 
| (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. | (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden. | 
    [1. Januar 1900–1. Juli 1998]
    1§ 17. 
        
(1) Die Firma eines Kaufmanns ist der Name, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgiebt.
        (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.
    
- Anmerkungen:
 - 1. 1. Januar 1900: Erstes Gesetz vom 10. Mai 1897, Art. 1 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes vom 10. Mai 1897.