§ 902 HGB
Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897
| [19. Juli 2006] | [15. Dezember 2004] | 
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| § 902 | § 902 | 
| Folgende Forderungen verjähren in zwei Jahren: | Folgende Forderungen verjähren in zwei Jahren: | 
| 1. (weggefallen) | 1. Forderungen gegen den Verfrachter aus Verträgen über die Beförderung von Reisenden; | 
| 2. Schadensersatzforderungen aus dem Zusammenstoß von Schiffen oder aus einem unter § 738c fallenden Ereignis; | 2. Schadensersatzforderungen aus dem Zusammenstoß von Schiffen oder aus einem unter § 738c fallenden Ereignis; | 
| 3. Forderungen auf Bergelohn oder Sondervergütung einschließlich Bergungskosten; | 3. Forderungen auf Bergelohn oder Sondervergütung einschließlich Bergungskosten; | 
| 4. Forderungen wegen der Beseitigung eines Wracks. | 4. Forderungen wegen der Beseitigung eines Wracks. | 
    [15. Dezember 2004–19. Juli 2006]
    1§ 902. Folgende Forderungen verjähren in zwei Jahren:
        
- 1. Forderungen gegen den Verfrachter aus Verträgen über die Beförderung von Reisenden;
 - 2. Schadensersatzforderungen aus dem Zusammenstoß von Schiffen oder aus einem unter § 738c fallenden Ereignis;
 - 3. Forderungen auf Bergelohn oder Sondervergütung einschließlich Bergungskosten;
 - 4. Forderungen wegen der Beseitigung eines Wracks.
 
- Anmerkungen:
 - 1. 15. Dezember 2004: Artt. 9 Nr. 4 Buchst. a, Buchst. b, 25 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004.