§ 902 HGB
Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897
[19. Juli 2006] | [15. Dezember 2004] |
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§ 902 | § 902 |
Folgende Forderungen verjähren in zwei Jahren: | Folgende Forderungen verjähren in zwei Jahren: |
1. (weggefallen) | 1. Forderungen gegen den Verfrachter aus Verträgen über die Beförderung von Reisenden; |
2. Schadensersatzforderungen aus dem Zusammenstoß von Schiffen oder aus einem unter § 738c fallenden Ereignis; | 2. Schadensersatzforderungen aus dem Zusammenstoß von Schiffen oder aus einem unter § 738c fallenden Ereignis; |
3. Forderungen auf Bergelohn oder Sondervergütung einschließlich Bergungskosten; | 3. Forderungen auf Bergelohn oder Sondervergütung einschließlich Bergungskosten; |
4. Forderungen wegen der Beseitigung eines Wracks. | 4. Forderungen wegen der Beseitigung eines Wracks. |
[15. Dezember 2004–19. Juli 2006]
1§ 902. Folgende Forderungen verjähren in zwei Jahren:
- 1. Forderungen gegen den Verfrachter aus Verträgen über die Beförderung von Reisenden;
- 2. Schadensersatzforderungen aus dem Zusammenstoß von Schiffen oder aus einem unter § 738c fallenden Ereignis;
- 3. Forderungen auf Bergelohn oder Sondervergütung einschließlich Bergungskosten;
- 4. Forderungen wegen der Beseitigung eines Wracks.
- Anmerkungen:
- 1. 15. Dezember 2004: Artt. 9 Nr. 4 Buchst. a, Buchst. b, 25 des Gesetzes vom 9. Dezember 2004.