§ 112 InsO. Kündigungssperre
Insolvenzordnung (InsO) vom 5. Oktober 1994
| [1. September 2001] | [1. Januar 1999] | 
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| § 112. Kündigungssperre | § 112. Kündigungssperre | 
| Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen: | Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen: | 
| 1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist; | 1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung des Miet- oder Pachtzinses, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist; | 
| 2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners. | 2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners. | 
    [1. Januar 1999–1. September 2001]
    1§ 112. Kündigungssperre. Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
        
- 1. wegen eines Verzugs mit der Entrichtung des Miet- oder Pachtzinses, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
 - 2. wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.
 
- Anmerkungen:
 - 1. 1. Januar 1999: § 335 des Ersten Gesetzes vom 5. Oktober 1994, Art. 110 Abs. 1 des Zweiten Gesetzes vom 5. Oktober 1994.