§ 132 MarkenG. Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) vom 25. Oktober 1994
| [1. Juli 2016] | [1. September 2008] | 
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| § 132. Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren | § 132. Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren | 
| (1) [1] Für Anträge auf Änderung der Spezifikation einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 53 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. [2] (weggefallen) | (1) [1] Für Anträge auf Änderung der Spezifikation einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. [2] Eine Gebühr ist nicht zu zahlen. | 
| (2) Für Anträge auf Löschung einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 54 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. | (2) Für Anträge auf Löschung einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. | 
    [1. September 2008–1. Juli 2016]
    1§ 132. Antrag auf Änderung der Spezifikation, Löschungsverfahren. 
        
            (1) [1] Für Anträge auf Änderung der Spezifikation einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 9 Abs. 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend. [2] Eine Gebühr ist nicht zu zahlen.
        
        (2) Für Anträge auf Löschung einer geschützten geographischen Angabe oder einer geschützten Ursprungsbezeichnung nach Artikel 12 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 gelten die §§ 130 und 131 entsprechend.
    
- Anmerkungen:
 - 1. 1. September 2008: Artt. 4 Nr. 10, 10 S. 2 des Gesetzes vom 7. Juli 2008.