§ 4 MarkenG. Entstehung des Markenschutzes Der Markenschutz entsteht
Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (Markengesetz - MarkenG) vom 25. Oktober 1994
    [14. Januar 2019]
    1§ 4. Entstehung des Markenschutzes Der Markenschutz entsteht. 
        
- 21. durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,
 - 2. durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
 - 3. durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
 
- Anmerkungen:
 - 1. 1. Januar 1995: Artt. 1, 50 Abs. 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 1994.
 - 2. 14. Januar 2019: Artt. 1 Nr. 3, 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018.