§ 128b SGB XII. Persönliche Merkmale
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe vom 27. Dezember 2003
| [1. Januar 2024] | [1. Januar 2021] | 
|---|---|
| § 128b. Persönliche Merkmale | § 128b. Persönliche Merkmale | 
| Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind | Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind | 
| 1. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland, | 1. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland, | 
| 2. Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, | 2. Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status, | 
| 3. Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung, | 3. Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung, | 
| 4. Träger der Leistung, | 4. Träger der Leistung, | 
| 5. Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung, | 5. Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung, | 
| 6. Dauer des Leistungsbezugs in Monaten, | 6. Dauer des Leistungsbezugs in Monaten, | 
| 7. gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel, | 7. gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel, | 
| 8. Bezug eines Zuschlages an Entgeltpunkten für langjährige Versicherung (Grundrentenzuschlag) nach § 76g des Sechsten Buches. | 8. Bezug einer Grundrente. | 
    [1. Januar 2021–1. Januar 2024]
    1§ 128b. Persönliche Merkmale. Erhebungsmerkmale nach § 128a Absatz 2 Nummer 1 sind
        
- 1. Geschlecht, Geburtsjahr, Staatsangehörigkeit und Bundesland,
 - 2. Geburtsmonat, Wohngemeinde und Gemeindeteil, bei Ausländern auch aufenthaltsrechtlicher Status,
 - 3. Leistungsbezug in und außerhalb von Einrichtungen, bei Leistungsberechtigten außerhalb von Einrichtungen zusätzlich die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, bei Leistungsberechtigten in Einrichtungen die Art der Unterbringung,
 - 4. Träger der Leistung,
 - 5. Beginn der Leistungsgewährung nach Monat und Jahr sowie Ursache der Leistungsgewährung, Ende des Leistungsbezugs nach Monat und Jahr sowie Grund für die Einstellung der Leistung,
 - 6. Dauer des Leistungsbezugs in Monaten,
 - 27. gleichzeitiger Bezug von Leistungen nach dem Dritten und Fünften bis Neunten Kapitel,
 - 38. Bezug einer Grundrente.
 
- Anmerkungen:
 - 1. 1. Januar 2015: Artt. 1 Nr. 19, 3 Abs. 2 S. 2 des Ersten Gesetzes vom 20. Dezember 2012.
 - 2. 1. Januar 2021: Artt. 6 Nr. 3 Buchst. a, 13 Abs. 5 des Gesetzes vom 11. Februar 2021.
 - 3. 1. Januar 2021: Artt. 6 Nr. 3 Buchst. b, 13 Abs. 5 des Gesetzes vom 11. Februar 2021.