§ 62 StGB. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit

Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871
[1. Januar 1872–1. Januar 1975]
1§ 62. Wenn von mehreren zum Antrage Berechtigten einer die dreimonatliche Frist versäumt, so wird hierdurch das Recht der übrigen nicht ausgeschlossen.
Anmerkungen:
1. 1. Januar 1872: Gesetz vom 15. Mai 1871.

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