§ 255 StPO. Protokollierung der Verlesung
Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
| [1. Oktober 1950] | [1. April 1924] | 
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| § 255 | § 255 | 
| In den Fällen der §§ [253 und 254] ist die Verlesung und [ihr] Grund […] auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten im Protokolle zu erwähnen. | In den Fällen der §§ [253], [254] ist die Verlesung und [ihr] Grund […] auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten im Protokolle zu erwähnen. | 
    [1. April 1924–1. Oktober 1950]
    1§ 255. In den Fällen der §§ [253], [254] ist die Verlesung und [ihr] Grund […] auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Angeklagten im Protokolle zu erwähnen.
- Anmerkungen:
 - 1. 1. April 1924: §§ 43, 40 Abs. 4 der Verordnung vom 4. Januar 1924, Bekanntmachung vom 22. März 1924.