§ 567 ZPO. Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde
Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877
| [1. Januar 1975] | [1. Oktober 1950] | 
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| § 567 | § 567 | 
| (1) Das Rechtsmittel der Beschwerde findet in den in diesem Gesetze besonders hervorgehobenen Fällen und gegen solche eine […] mündliche Verhandlung nicht erfordernde Entscheidungen statt, durch [die] ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen ist. | (1) Das Rechtsmittel der Beschwerde findet in den in diesem Gesetze besonders hervorgehobenen Fällen und gegen solche eine […] mündliche Verhandlung nicht erfordernde Entscheidungen statt, durch [die] ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen ist. | 
| (2) Die Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten, Gebühren und Auslagen ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes einhundert Deutsche Mark übersteigt. | (2) Die Beschwerde gegen Entscheidungen über Kosten, Gebühren und Auslagen ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes fünfzig Deutsche Mark übersteigt. | 
| (3) [1] Gegen die Entscheidungen der Oberlandesgerichte ist eine Beschwerde nicht zulässig. [2] Ausgenommen sind Beschlüsse, durch die eine Berufung nach § 519b als unzulässig verworfen wird. | (3) [1] Gegen die Entscheidungen der Oberlandesgerichte ist eine Beschwerde nicht zulässig. [2] Ausgenommen sind Beschlüsse, durch die eine Berufung nach § 519b als unzulässig verworfen wird. | 
    [1. Oktober 1950–1. Januar 1975]
    1§ 567. 
        
            2(1) Das Rechtsmittel der Beschwerde findet in den in diesem Gesetze besonders hervorgehobenen Fällen und gegen solche eine […] mündliche Verhandlung nicht erfordernde Entscheidungen statt, durch [die] ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen ist.
        
        
        
    
- Anmerkungen:
 - 1. 1. Januar 1900: Nr. 122 des Ersten Gesetzes vom 17. Mai 1898, Art. I des Zweiten Gesetzes vom 17. Mai 1898, § 1 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Gesetzes vom 17. Mai 1898, Bekanntmachung vom 20. Mai 1898.
 - 2. 1. Oktober 1950: Anlage 2, Artt. 9, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.
 - 3. 1. Oktober 1950: Artt. 2 Nr. I.94, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.
 - 4. 1. Oktober 1950: Artt. 2 Nr. I.94, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.