§ 640 ZPO
Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877
| [1. Juli 1977] | [1. Juli 1970] | 
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| § 640 | § 640 | 
| (1) In Kindschaftssachen sind die Vorschriften der §§ 609, 611 Abs. 2, §§ 612, 613, 615, 616 Abs. 1, §§ 617, 618, 619, 635 entsprechend anzuwenden. | (1) In Kindschaftssachen sind die Vorschriften der §§ 613, 617, 618, 619, des § 622 Abs. 1 und der §§ 625, 626, 628 und 635 entsprechend anzuwenden. | 
| (2) Kindschaftssachen sind Rechtsstreitigkeiten, welche zum Gegenstand haben | (2) Kindschaftssachen sind Rechtsstreitigkeiten, welche zum Gegenstand haben | 
| 1. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kindes-Verhältnisses zwischen den Parteien; hierunter fällt auch die Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft, | 1. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kindes-Verhältnisses zwischen den Parteien; hierunter fällt auch die Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft, | 
| 2. die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes, | 2. die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes, | 
| 3. die Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft oder | 3. die Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft oder | 
| 4. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Gewalt der einen Partei über die andere. | 4. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Gewalt der einen Partei über die andere. | 
    [1. Juli 1970–1. Juli 1977]
    1§ 640. 
        
(1) In Kindschaftssachen sind die Vorschriften der §§ 613, 617, 618, 619, des § 622 Abs. 1 und der §§ 625, 626, 628 und 635 entsprechend anzuwenden.
        
            (2) Kindschaftssachen sind Rechtsstreitigkeiten, welche zum Gegenstand haben
            
    
- 1. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kindes-Verhältnisses zwischen den Parteien; hierunter fällt auch die Feststellung der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
 - 2. die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes,
 - 3. die Anfechtung der Anerkennung der Vaterschaft oder
 - 4. die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der elterlichen Gewalt der einen Partei über die andere.
 
- Anmerkungen:
 - 1. 1. Juli 1970: Artt. 5 Nr. 7, 12 § 27 des Gesetzes vom 19. August 1969.