§ 932 ZPO. Arresthypothek
Civilprozeßordnung vom 30. Januar 1877
| [1. Oktober 1950] | [1. Januar 1900] | 
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| § 932 | § 932 | 
| (1) Die Vollziehung des Arrestes in ein Grundstück oder in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung; der nach § [923] festgestellte Geldbetrag ist als der Höchstbetrag zu bezeichnen, für [den] das Grundstück oder die Berechtigung haftet. | (1) Die Vollziehung des Arrestes in ein Grundstück oder in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung; der nach § [923] festgestellte Geldbetrag ist als der Höchstbetrag zu bezeichnen, für welchen das Grundstück oder die Berechtigung haftet. | 
| (2) Im Übrigen [gelten] die Vorschriften der §§ [867], [868] […]. | (2) Im Übrigen finden die Vorschriften der §§ [867], [868] Anwendung. | 
| (3) Der Antrag auf Eintragung der Hypothek gilt im Sinne des § [929] Abs. 2, 3 als Vollziehung des Arrestbefehls. | (3) Der Antrag auf Eintragung der Hypothek gilt im Sinne des § [929] Abs. 2, 3 als Vollziehung des Arrestbefehls. | 
    [1. Januar 1900–1. Oktober 1950]
    1§ 932. 
        
(1) Die Vollziehung des Arrestes in ein Grundstück oder in eine Berechtigung, für welche die sich auf Grundstücke beziehenden Vorschriften gelten, erfolgt durch Eintragung einer Sicherungshypothek für die Forderung; der nach § [923] festgestellte Geldbetrag ist als der Höchstbetrag zu bezeichnen, für welchen das Grundstück oder die Berechtigung haftet.
        (2) Im Übrigen finden die Vorschriften der §§ [867], [868] Anwendung.
        (3) Der Antrag auf Eintragung der Hypothek gilt im Sinne des § [929] Abs. 2, 3 als Vollziehung des Arrestbefehls.
    
- Anmerkungen:
 - 1. 1. Januar 1900: Nr. 249 des Ersten Gesetzes vom 17. Mai 1898, Art. I des Zweiten Gesetzes vom 17. Mai 1898, § 1 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 des Dritten Gesetzes vom 17. Mai 1898, Bekanntmachung vom 20. Mai 1898.