§ 266 HGB. Gliederung der Bilanz
Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897
[29. Mai 2009] | [9. März 2000] |
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§ 266. Gliederung der Bilanz | § 266. Gliederung der Bilanz |
(1) [1] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. [2] Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. [3] Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. | (1) [1] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. [2] Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. [3] Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden. |
(2) AktivseiteA. Anlagevermögen:I. Immaterielle Vermögensgegenstände: | (2) AktivseiteA. Anlagevermögen:I. Immaterielle Vermögensgegenstände: |
1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte; | |
2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; | 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten; |
3. Geschäfts- oder Firmenwert; | 2. Geschäfts- oder Firmenwert; |
4. geleistete Anzahlungen; | 3. geleistete Anzahlungen; |
II. Sachanlagen: | II. Sachanlagen: |
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; | 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken; |
2. technische Anlagen und Maschinen; | 2. technische Anlagen und Maschinen; |
3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; | 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung; |
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau; | 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau; |
III. Finanzanlagen: | III. Finanzanlagen: |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen; | 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; |
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; | 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen; |
3. Beteiligungen; | 3. Beteiligungen; |
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; | 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
5. Wertpapiere des Anlagevermögens; | 5. Wertpapiere des Anlagevermögens; |
6. sonstige Ausleihungen. | 6. sonstige Ausleihungen. |
B. Umlaufvermögen:I. Vorräte: | B. Umlaufvermögen:I. Vorräte: |
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; | 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; |
2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; | 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen; |
3. fertige Erzeugnisse und Waren; | 3. fertige Erzeugnisse und Waren; |
4. geleistete Anzahlungen; | 4. geleistete Anzahlungen; |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: | II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: |
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; | 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen; |
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen; | 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen; |
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; | 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
4. sonstige Vermögensgegenstände; | 4. sonstige Vermögensgegenstände; |
III. Wertpapiere: | III. Wertpapiere: |
1. Anteile an verbundenen Unternehmen; | 1. Anteile an verbundenen Unternehmen; |
2. eigene Anteile; | |
2. sonstige Wertpapiere; | 3. sonstige Wertpapiere; |
IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. | IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks. |
C. Rechnungsabgrenzungsposten. | C. Rechnungsabgrenzungsposten. |
D. Aktive latente Steuern. | |
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. | |
(3) PassivseiteA. Eigenkapital:I. Gezeichnetes Kapital; | (3) PassivseiteA. Eigenkapital:I. Gezeichnetes Kapital; |
II. Kapitalrücklage; | II. Kapitalrücklage; |
III. Gewinnrücklagen: | III. Gewinnrücklagen: |
1. gesetzliche Rücklage; | 1. gesetzliche Rücklage; |
2. Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen; | 2. Rücklage für eigene Anteile; |
3. satzungsmäßige Rücklagen; | 3. satzungsmäßige Rücklagen; |
4. andere Gewinnrücklagen; | 4. andere Gewinnrücklagen; |
IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag; | IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag; |
V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. | V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag. |
B. Rückstellungen: | B. Rückstellungen: |
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; | 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen; |
2. Steuerrückstellungen; | 2. Steuerrückstellungen; |
3. sonstige Rückstellungen. | 3. sonstige Rückstellungen. |
C. Verbindlichkeiten: | C. Verbindlichkeiten: |
1. Anleihen, davon konvertibel; | 1. Anleihen, davon konvertibel; |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; | 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten; |
3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; | 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen; |
4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; | 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen; |
5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; | 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel; |
6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; | 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen; |
7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; | 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht; |
8. sonstige Verbindlichkeiten, | 8. sonstige Verbindlichkeiten, |
- davon aus Steuern, | - davon aus Steuern, |
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. | - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit. |
D. Rechnungsabgrenzungsposten. | D. Rechnungsabgrenzungsposten. |
E. Passive latente Steuern. |
[9. März 2000–29. Mai 2009]
1§ 266. Gliederung der Bilanz.
(1) [1] Die Bilanz ist in Kontoform aufzustellen. [2] Dabei haben große und mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3, 2) auf der Aktivseite die in Absatz 2 und auf der Passivseite die in Absatz 3 bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge auszuweisen. [3] Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1) brauchen nur eine verkürzte Bilanz aufzustellen, in die nur die in den Absätzen 2 und 3 mit Buchstaben und römischen Zahlen bezeichneten Posten gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge aufgenommen werden.
(2) Aktivseite
-
A. Anlagevermögen:
-
I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
- 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten;
- 2. Geschäfts- oder Firmenwert;
- 3. geleistete Anzahlungen;
-
II. Sachanlagen:
- 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken;
- 2. technische Anlagen und Maschinen;
- 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung;
- 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau;
-
III. Finanzanlagen:
- 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen;
- 3. Beteiligungen;
- 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 5. Wertpapiere des Anlagevermögens;
- 6. sonstige Ausleihungen.
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände:
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B. Umlaufvermögen:
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I. Vorräte:
- 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe;
- 2. unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen;
- 3. fertige Erzeugnisse und Waren;
- 4. geleistete Anzahlungen;
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II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände:
- 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen;
- 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen;
- 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
- 4. sonstige Vermögensgegenstände;
-
III. Wertpapiere:
- 1. Anteile an verbundenen Unternehmen;
- 2. eigene Anteile;
- 3. sonstige Wertpapiere;
- 2IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks.
-
I. Vorräte:
- C. Rechnungsabgrenzungsposten.
(3) Passivseite
-
A. Eigenkapital:
- I. Gezeichnetes Kapital;
- II. Kapitalrücklage;
-
III. Gewinnrücklagen:
- 1. gesetzliche Rücklage;
- 2. Rücklage für eigene Anteile;
- 3. satzungsmäßige Rücklagen;
- 4. andere Gewinnrücklagen;
- IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag;
- V. Jahresüberschuß/Jahresfehlbetrag.
-
B. Rückstellungen:
- 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen;
- 2. Steuerrückstellungen;
- 3. sonstige Rückstellungen.
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C. Verbindlichkeiten:
- 1. Anleihen, davon konvertibel;
- 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten;
- 3. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen;
- 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen;
- 5. Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel;
- 6. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen;
- 7. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht;
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8. sonstige Verbindlichkeiten,
- – davon aus Steuern,
- – davon im Rahmen der sozialen Sicherheit.
- D. Rechnungsabgrenzungsposten.
- Anmerkungen:
- 1. 1. Januar 1986: Artt. 1 Nr. 8, 13 S. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1985.
- 2. 9. März 2000: Artt. 1 Nr. 5, 10 des Gesetzes vom 24. Februar 2000.