§ 384 StPO. Weiteres Verfahren
Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
| [1. Januar 1975] | [1. April 1965] | 
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| § 384 | § 384 | 
| (1) [1] Das weitere Verfahren richtet sich nach den [Vorschriften], [die] für das Verfahren auf erhobene öffentliche Klage gegeben sind. [2] Jedoch dürfen Maßregeln der Besserung und Sicherung nicht angeordnet werden. | (1) [1] Das weitere Verfahren richtet sich nach den [Vorschriften], [die] für das Verfahren auf erhobene öffentliche Klage gegeben sind. [2] Jedoch dürfen Maßregeln der Sicherung und Besserung nicht angeordnet werden. | 
| (2) § 243 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Vorsitzende den Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens verliest. | (2) § 243 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Vorsitzende den Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens verliest. | 
| (3) Das Gericht bestimmt unbeschadet des § 244 Abs. 2 den Umfang der Beweisaufnahme. | (3) Das Gericht bestimmt unbeschadet des § 244 Abs. 2 den Umfang der Beweisaufnahme. | 
| (4) Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 über das Recht, die Aussetzung der Hauptverhandlung zu verlangen, ist nicht anzuwenden. | (4) Die Vorschrift des § 265 Abs. 3 über das Recht, die Aussetzung der Hauptverhandlung zu verlangen, ist nicht anzuwenden. | 
| (5) Vor dem Schwurgericht kann eine Privatklagesache nicht gleichzeitig mit einer auf öffentliche Klage anhängig gemachten Sache verhandelt werden. | (5) Vor dem Schwurgericht kann eine Privatklagesache nicht gleichzeitig mit einer auf öffentliche Klage anhängig gemachten Sache verhandelt werden. | 
    [1. April 1965–1. Januar 1975]
    1§ 384. 
        
            2(1) 3[1] Das weitere Verfahren richtet sich nach den [Vorschriften], [die] für das Verfahren auf erhobene öffentliche Klage gegeben sind. 4[2] Jedoch dürfen Maßregeln der Sicherung und Besserung nicht angeordnet werden.
        
        
            5(2) § 243 ist mit der Maßgabe anzuwenden, daß der Vorsitzende den Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens verliest.
        
        
        
        
    
- Anmerkungen:
 - 1. 1. April 1924: §§ 43, 40 Abs. 4 der Verordnung vom 4. Januar 1924, Bekanntmachung vom 22. März 1924.
 - 2. 1. Januar 1934: Artt. 2 Nr. 35, 13 des Ersten Gesetzes vom 24. November 1933.
 - 3. 1. Oktober 1950: Anlage 3, Artt. 9, 8 Nr. I des Gesetzes vom 12. September 1950.
 - 4. 1. Juni 1934: §§ 8 Nr. 3, 11 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. März 1934.
 - 5. 1. April 1965: Artt. 7 Nr. 18 Buchst. a, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1964.
 - 6. 1. April 1965: Artt. 7 Nr. 18 Buchst. b, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1964.
 - 7. 1. April 1965: Artt. 7 Nr. 18 Buchst. b, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1964.
 - 8. 1. April 1965: Artt. 7 Nr. 18 Buchst. b, 18 Abs. 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 1964.