§ 436 StPO. Entscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren
Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[1. September 1935–1. Oktober 1950]
1§ 436. Die Erhebung der Anklage und die Eröffnung der Untersuchung erfolgen auf Grund einer Erklärung der mit der militärischen Überwachung des Wehrpflichtigen beauftragten Behörde.
- Anmerkungen:
- 1. 1. September 1935: Artt. 7, 9 Nr. 7 des Gesetzes vom 28. Juni 1935.