Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 12. April 2016 Abschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen und Kommunikation Unterabschnitt 1. Allgemeine Bestimmungen Paragraf 1. Gegenstand und Anwendungsbereich Paragraf 2. Vergabe von Bauaufträgen Paragraf 3. Schätzung des Auftragswerts Paragraf 4. Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung Paragraf 5. Wahrung der Vertraulichkeit Paragraf 6. Vermeidung von Interessenkonflikten Paragraf 7. Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens Paragraf 8. Dokumentation und Vergabevermerk Unterabschnitt 2. Kommunikation Paragraf 9. Grundsätze der Kommunikation Paragraf 10. Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel Paragraf 11. Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren Paragraf 12. Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation Paragraf 13. Allgemeine Verwaltungsvorschriften Abschnitt 2. Vergabeverfahren Unterabschnitt 1. Verfahrensarten Paragraf 14. Wahl der Verfahrensart Paragraf 15. Offenes Verfahren Paragraf 16. Nicht offenes Verfahren Paragraf 17. Verhandlungsverfahren Paragraf 18. Wettbewerblicher Dialog Paragraf 19. Innovationspartnerschaft Paragraf 20. Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung Unterabschnitt 2. Besondere Methoden und Instrumente in Vergabeverfahren Paragraf 21. Rahmenvereinbarungen Paragraf 22. Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme Paragraf 23. Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems Paragraf 24. Fristen beim Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme Paragraf 25. Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen Paragraf 26. Durchführung elektronischer Auktionen Paragraf 27. Elektronische Kataloge Unterabschnitt 3. Vorbereitung des Vergabeverfahrens Paragraf 28. Markterkundung Paragraf 29. Vergabeunterlagen Paragraf 30. Aufteilung nach Losen Paragraf 31. Leistungsbeschreibung Paragraf 32. Technische Anforderungen Paragraf 33. Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen Paragraf 34. Nachweisführung durch Gütezeichen Paragraf 35. Nebenangebote Paragraf 36. Unteraufträge Unterabschnitt 4. Veröffentlichungen, Transparenz Paragraf 37. Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil Paragraf 38. Vorinformation Paragraf 39. Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen Paragraf 40. Veröffentlichung von Bekanntmachungen Paragraf 41. Bereitstellung der Vergabeunterlagen Unterabschnitt 5. Anforderungen an Unternehmen; Eignung Paragraf 42. Auswahl geeigneter Unternehmen; Ausschluss von Bewerbern und Bietern Paragraf 43. Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Paragraf 44. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung Paragraf 45. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Paragraf 46. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Paragraf 47. Eignungsleihe Paragraf 48. Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen Paragraf 49. Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements Paragraf 50. Einheitliche Europäische Eigenerklärung Paragraf 51. Begrenzung der Anzahl der Bewerber Unterabschnitt 6. Einreichung, Form und Umgang mit Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten Paragraf 52. Aufforderung zur Interessensbestätigung, zur Angebotsabgabe, zur Verhandlung oder zur Teilnahme am Dialog Paragraf 53. Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote Paragraf 54. Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote Paragraf 55. Öffnung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote Unterabschnitt 7. Prüfung und Wertung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Zuschlag Paragraf 56. Prüfung der Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote; Nachforderung von Unterlagen Paragraf 57. Ausschluss von Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträgen und Angeboten Paragraf 58. Zuschlag und Zuschlagskriterien Paragraf 59. Berechnung von Lebenszykluskosten Paragraf 60. Ungewöhnlich niedrige Angebote Paragraf 61. Ausführungsbedingungen Paragraf 62. Unterrichtung der Bewerber und Bieter Paragraf 63. Aufhebung von Vergabeverfahren Abschnitt 3. Besondere Vorschriften für die Vergabe von sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen Paragraf 64. Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen Paragraf 65. Ergänzende Verfahrensregeln Paragraf 66. Veröffentlichungen, Transparenz Abschnitt 4. Besondere Vorschriften für die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Leistungen und von Straßenfahrzeugen Paragraf 67. Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Liefer- oder Dienstleistungen Paragraf 68. Beschaffung von Straßenfahrzeugen Abschnitt 5. Planungswettbewerbe Paragraf 69. Anwendungsbereich Paragraf 70. Veröffentlichung, Transparenz Paragraf 71. Ausrichtung Paragraf 72. Preisgericht Abschnitt 6. Besondere Vorschriften für die Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen Unterabschnitt 1. Allgemeines Paragraf 73. Anwendungsbereich und Grundsätze Paragraf 74. Verfahrensart Paragraf 75. Eignung Paragraf 76. Zuschlag Paragraf 77. Kosten und Vergütung Unterabschnitt 2. Planungswettbewerbe für Architekten- und Ingenieurleistungen Paragraf 78. Grundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe Paragraf 79. Durchführung von Planungswettbewerben Paragraf 80. Aufforderung zur Verhandlung; Nutzung der Ergebnisse des Planungswettbewerbs Abschnitt 7. Übergangs- und Schlussbestimmungen Paragraf 81. Übergangsbestimmungen Paragraf 82. Fristenberechnung Anlagen Anlage 1 (zu § 31 Absatz 2). Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen Anlage 2 (zu § 68 Absatz 1 und 3). Daten zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden externen Kosten Anlage 3 (zu § 68 Absatz 3). Methode zur Berechnung der über die Lebensdauer von Straßenfahrzeugen anfallenden Betriebskosten