§ 272 StPO. Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
| [25. Juli 2015] | [1. Januar 1975] | 
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| § 272. Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls | § 272 | 
| Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält […] | Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält […] | 
| 1. den Ort und den Tag der Verhandlung; | 1. den Ort und den Tag der Verhandlung; | 
| 2. die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamte[n] der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers; | 2. die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamte[n] der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers; | 
| 3. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage; | 3. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage; | 
| 4. die Namen der Angeklagten, ihrer Vertheidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, der sonstigen Nebenbeteiligten, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände; | 4. die Namen der Angeklagten, ihrer Vertheidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, der sonstigen Nebenbeteiligten, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände; | 
| 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. | 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. | 
    [1. Januar 1975–25. Juli 2015]
    1§ 272. Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält […]
        
- 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;
 - 22. die Namen der Richter und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamte[n] der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
 - 33. die Bezeichnung der Straftat nach der Anklage;
 - 44. die Namen der Angeklagten, ihrer Vertheidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, der sonstigen Nebenbeteiligten, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände;
 - 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
 
- Anmerkungen:
 - 1. 17. September 1965: Artt. 17, 18 Abs. 2 des Gesetzes vom 19. Dezember 1964, Bekanntmachung vom 17. September 1965.
 - 2. 1. Oktober 1972: Artt. IV Nr. 6, XIII § 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1972.
 - 3. 1. Januar 1975: Artt. 21 Nr. 73, 326 Abs. 1 des Gesetzes vom 2. März 1974.
 - 4. 1. Oktober 1968: Artt. 2 Nr. 9, 167 Abs. 1 des Gesetzes vom 24. Mai 1968.