§ 272 StPO. Inhalt des Hauptverhandlungsprotokolls
Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877
[15. Juni 1943–1. Oktober 1950]
1§ 272. Das Protokoll über die Hauptverhandlung enthält:
- 1. den Ort und den Tag der Verhandlung;
- 22. die Namen der Richter, Geschworenen und Schöffen, des Beamten der Staatsanwaltschaft, des Urkundsbeamte[n] der Geschäftsstelle und des zugezogenen Dolmetschers;
- 3. die Bezeichnung der strafbaren Handlung nach der Anklage;
- 34. die Namen der Angeklagten, ihrer Vertheidiger, der Privatkläger, Nebenkläger, Verletzten, die Ansprüche aus der Straftat geltend machen, gesetzlichen Vertreter, Bevollmächtigten und Beistände;
- 5. die Angabe, daß öffentlich verhandelt oder die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
- Anmerkungen:
- 1. 1. Oktober 1879: Erstes Gesetz vom 1. Februar 1877, § 1 des Zweiten Gesetzes vom 1. Februar 1877.
- 2. 1. Januar 1928: Artt. 2 Abs. 1, 4 des Gesetzes vom 9. Juli 1927.
- 3. 15. Juni 1943: Artt. 5 Nr. 2, 8 der Zweiten Verordnung vom 29. Mai 1943.