Kündigungsschutzgesetz (KSchG) vom 10. August 1951 Erster Abschnitt. Allgemeiner Kündigungsschutz Paragraf 1. Sozial ungerechtfertigte Kündigungen Paragraf 1a. Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung Paragraf 2. Änderungskündigung Paragraf 3. Kündigungseinspruch Paragraf 4. Anrufung des Arbeitsgerichts Paragraf 5. Zulassung verspäteter Klagen Paragraf 6. Verlängerte Anrufungsfrist Paragraf 7. Wirksamwerden der Kündigung Paragraf 6a Paragraf 7. Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des Arbeitsgerichts; Abfindung des Arbeitnehmers Paragraf 6a Paragraf 8. [Wiederherstellung der früheren Arbeitsbedingungen] Paragraf 9. Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Urteil des [… G]erichts; Abfindung des Arbeitnehmers Paragraf 10. Höhe der Abfindung Paragraf 11. Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst Paragraf 12. Neues Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses Paragraf 13. Außerordentliche, sittenwidrige und sonstige Kündigungen Paragraf 14. Angestellte in leitender Stellung Zweiter Abschnitt. Kündigungsschutz im Rahmen der Betriebsverfassung und Personalvertretung Paragraf 15. Unzulässigkeit der Kündigung Paragraf 16. Neues Arbeitsverhältnis; Auflösung des alten Arbeitsverhältnisses Dritter Abschnitt. Anzeigepflichtige Entlassungen Paragraf 17. Anzeigepflicht Paragraf 18. Entlassungssperre Paragraf 19. Zulässigkeit von Kurzarbeit Paragraf 20. Entscheidungen der Agentur für Arbeit Paragraf 21. Entscheidungen der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit Paragraf 22. Ausnahmebetriebe Paragraf 22a Vierter Abschnitt. Schlußbestimmungen Paragraf 23. Geltungsbereich Paragraf 24. Anwendung des Gesetzes auf Betriebe der Schifffahrt und des Luftverkehrs Paragraf 25. Kündigung in Arbeitskämpfen Paragraf 25a. Berlin-Klausel Paragraf 26. Inkrafttreten