Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz - UKlaG) vom 26. November 2001 Abschnitt 1. Ansprüche bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen Paragraf 1. Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen Paragraf 1a. Unterlassungsanspruch wegen der Beschränkung der Haftung bei Zahlungsverzug Paragraf 2. Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken Paragraf 2a. Unterlassungsanspruch nach dem Urheberrechtsgesetz Paragraf 2b. Missbräuchliche Geltendmachung von Ansprüchen Paragraf 3. Anspruchsberechtigte Stellen Paragraf 3a. Anspruchsberechtigte Verbände nach § 2a Paragraf 4. Liste der qualifizierten Einrichtungen Paragraf 4a. Überprüfung der Eintragung Paragraf 4b. Berichtspflichten und Mitteilungspflichten Paragraf 4c. Aufhebung der Eintragung Paragraf 4d. Verordnungsermächtigung Paragraf 4e. Unterlassungsanspruch bei innergemeinschaftlichen Verstößen Abschnitt 2. Verfahrensvorschriften Unterabschnitt 1. Allgemeine Vorschriften Paragraf 5. Anwendung der Zivilprozessordnung und anderer Vorschriften Paragraf 6. Zuständigkeit Paragraf 7. Veröffentlichungsbefugnis Unterabschnitt 2. Besondere Vorschriften für Klagen nach § 1 Paragraf 8. Klageantrag und Anhörung Paragraf 9. Besonderheiten der Urteilsformel Paragraf 10. Einwendung wegen abweichender Entscheidung Paragraf 11. Wirkungen des Urteils Unterabschnitt 3. Besondere Vorschriften für Klagen nach § 2 Paragraf 12. Einigungsstelle Paragraf 12a. Anhörung der Datenschutzbehörden in Verfahren über Ansprüche nach § 2 Abschnitt 3. Auskunft zur Durchsetzung von Ansprüchen Paragraf 13. Auskunftsanspruch der anspruchsberechtigten Stellen Paragraf 13a. Auskunftsanspruch sonstiger Betroffener Abschnitt 4. Außergerichtliche Schlichtung Paragraf 14. Schlichtungsverfahren und Verordnungsermächtigung Abschnitt 5. Anwendungsbereich Paragraf 15. Ausnahme für das Arbeitsrecht Abschnitt 6. Bußgeldvorschriften Paragraf 16. Bußgeldvorschriften Abschnitt 7. Überleitungsvorschriften Paragraf 17. Überleitungsvorschriften zu dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs