Siebtes Buch Sozialgesetzbuch. Gesetzliche Unfallversicherung vom 7. August 1996 Erstes Kapitel. Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall Erster Abschnitt. Aufgaben der Unfallversicherung Paragraf 1. Prävention, Rehabilitation, Entschädigung Zweiter Abschnitt. Versicherter Personenkreis Paragraf 2. Versicherung kraft Gesetzes Paragraf 3. Versicherung kraft Satzung Paragraf 4. Versicherungsfreiheit Paragraf 5. Versicherungsbefreiung Paragraf 6. Freiwillige Versicherung Dritter Abschnitt. Versicherungsfall Paragraf 7. Begriff Paragraf 8. Arbeitsunfall Paragraf 9. Berufskrankheit Paragraf 10. Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt Paragraf 11. Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls Paragraf 12. Versicherungsfall einer Leibesfrucht Paragraf 12a. Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe Paragraf 13. Sachschäden bei Hilfeleistungen Zweites Kapitel. Prävention Paragraf 14. Grundsatz Paragraf 15. Unfallverhütungsvorschriften Paragraf 16. Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen Paragraf 17. Überwachung und Beratung Paragraf 18. Aufsichtspersonen Paragraf 19. Befugnisse der Aufsichtspersonen Paragraf 20. Zusammenarbeit mit Dritten Paragraf 21. Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten Paragraf 22. Sicherheitsbeauftragte Paragraf 23. Aus- und Fortbildung Paragraf 24. Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst Paragraf 25. Bericht gegenüber dem Bundestag Drittes Kapitel. Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls Erster Abschnitt. Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen Erster Unterabschnitt. Anspruch und Leistungsarten Paragraf 26. Grundsatz Zweiter Unterabschnitt. Heilbehandlung Paragraf 27. Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur Paragraf 27a. Nutzung der Telematikinfrastruktur Paragraf 28. Ärztliche und zahnärztliche Behandlung Paragraf 29. Arznei- und Verbandmittel Paragraf 30. Heilmittel Paragraf 31. Hilfsmittel Paragraf 32. Häusliche Krankenpflege Paragraf 33. Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen Paragraf 34. Durchführung der Heilbehandlung Dritter Unterabschnitt. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Paragraf 35. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Paragraf 36 Paragraf 37 Paragraf 38 Vierter Unterabschnitt. Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen Paragraf 39. Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen Paragraf 40. Kraftfahrzeughilfe Paragraf 41. Wohnungshilfe Paragraf 42. Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten Paragraf 43. Reisekosten Fünfter Unterabschnitt. Leistungen bei Pflegebedürftigkeit Paragraf 44. Pflege Sechster Unterabschnitt. Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Paragraf 45. Voraussetzungen für das Verletztengeld Paragraf 46. Beginn und Ende des Verletztengeldes Paragraf 47. Höhe des Verletztengeldes Paragraf 47a. Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen Paragraf 48. Verletztengeld bei Wiedererkrankung Paragraf 49. Übergangsgeld Paragraf 50. Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes Paragraf 51 Paragraf 52. Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld Siebter Unterabschnitt. Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt Paragraf 53. Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder Achter Unterabschnitt. Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Paragraf 54. Betriebs- und Haushaltshilfe Paragraf 55. Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe Paragraf 55a. Sonstige Ansprüche, Verletztengeld Zweiter Abschnitt. Renten, Beihilfen, Abfindungen Erster Unterabschnitt. Renten an Versicherte Paragraf 56. Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs Paragraf 57. Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten Paragraf 58. Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit Paragraf 59. Höchstbetrag bei mehreren Renten Paragraf 60. Minderung bei Heimpflege Paragraf 61. Renten für Beamte und Berufssoldaten Paragraf 62. Rente als vorläufige Entschädigung Zweiter Unterabschnitt. Leistungen an Hinterbliebene Paragraf 63. Leistungen bei Tod Paragraf 64. Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten Paragraf 65. Witwen- und Witwerrente Paragraf 66. Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte Paragraf 67. Voraussetzungen der Waisenrente Paragraf 68. Höhe der Waisenrente Paragraf 69. Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie Paragraf 70. Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten Paragraf 71. Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe Dritter Unterabschnitt. Beginn, Änderung und Ende von Renten Paragraf 72. Beginn von Renten Paragraf 73. Änderungen und Ende von Renten Paragraf 74. Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten Vierter Unterabschnitt. Abfindung Paragraf 75. Abfindung mit einer Gesamtvergütung Paragraf 76. Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert Paragraf 77. Wiederaufleben der abgefundenen Rente Paragraf 78. Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert Paragraf 79. Umfang der Abfindung Paragraf 80. Abfindung bei Wiederheirat Fünfter Unterabschnitt. Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Paragraf 80a. Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit Dritter Abschnitt. Jahresarbeitsverdienst Erster Unterabschnitt. Allgemeines Paragraf 81. Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage Zweiter Unterabschnitt. Erstmalige Festsetzung Paragraf 82. Regelberechnung Paragraf 83. Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung Paragraf 84. Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten Paragraf 85. Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst Paragraf 86 Paragraf 87. Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen Paragraf 88. Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes für Hinterbliebene Paragraf 89. Berücksichtigung von Anpassungen Dritter Unterabschnitt. Neufestsetzung Paragraf 90. Neufestsetzung nach Altersstufen Paragraf 91. Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung Vierter Unterabschnitt. Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen Paragraf 92. Jahresarbeitsverdienst für Seeleute Fünfter Unterabschnitt. Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen Paragraf 93. Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen Vierter Abschnitt. Mehrleistungen Paragraf 94. Mehrleistungen Fünfter Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften für Leistungen Paragraf 95. Anpassung von Geldleistungen Paragraf 96. Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze Paragraf 97. Leistungen ins Ausland Paragraf 98. Anrechnung anderer Leistungen Paragraf 99. Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG Paragraf 100. Verordnungsermächtigung Paragraf 101. Ausschluß oder Minderung von Leistungen Paragraf 102. Schriftform Paragraf 103. Zwischennachricht, Unfalluntersuchung Viertes Kapitel. Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen Erster Abschnitt. Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen Paragraf 104. Beschränkung der Haftung der Unternehmer Paragraf 105. Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen Paragraf 106. Beschränkung der Haftung anderer Personen Paragraf 107. Besonderheiten in der Seefahrt Paragraf 108. Bindung der Gerichte Paragraf 109. Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen Zweiter Abschnitt. Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern Paragraf 110. Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern Paragraf 111. Haftung des Unternehmens Paragraf 112. Bindung der Gerichte Paragraf 113. Verjährung Fünftes Kapitel. Organisation Erster Abschnitt. Unfallversicherungsträger Paragraf 114. Unfallversicherungsträger Paragraf 115. Prävention bei der Unfallversicherung Bund und Bahn Paragraf 116. Unfallversicherungsträger im Landesbereich Paragraf 117. Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich Paragraf 118. Vereinigung von Berufsgenossenschaften Paragraf 119 Paragraf 119a Paragraf 120. Bundes- und Landesgarantie Zweiter Abschnitt. Zuständigkeit Erster Unterabschnitt. Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften Paragraf 121. Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften Paragraf 122. Sachliche und örtliche Zuständigkeit Zweiter Unterabschnitt. Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Paragraf 123. Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Paragraf 124. Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens Dritter Unterabschnitt. Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Paragraf 125. Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn Paragraf 126 Paragraf 127 Paragraf 128. Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich Paragraf 129. Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich Paragraf 129a. Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen Vierter Unterabschnitt. Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit Paragraf 130. Örtliche Zuständigkeit Paragraf 131. Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen Paragraf 132. Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger Paragraf 133. Zuständigkeit für Versicherte Paragraf 134. Zuständigkeit bei Berufskrankheiten Paragraf 135. Versicherung nach mehreren Vorschriften Paragraf 136. Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers Paragraf 136a. Unternehmernummer Paragraf 136b. Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters Paragraf 137. Wirkung von Zuständigkeitsänderungen Paragraf 138. Unterrichtung der Versicherten Paragraf 139. Vorläufige Zuständigkeit Paragraf 139a. Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung - Ausland Dritter Abschnitt. Weitere Versicherungseinrichtungen Paragraf 140. Haftpflicht- und Auslandsversicherung Paragraf 141. Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht Paragraf 142. Gemeinsame Einrichtungen Paragraf 143 Paragraf 143a Paragraf 143b Paragraf 143c Paragraf 143d Paragraf 143e Paragraf 143f Paragraf 143g Paragraf 143h Paragraf 143i Vierter Abschnitt. Dienstrecht Paragraf 144. Dienstordnung Paragraf 145. Regelungen in der Dienstordnung Paragraf 146. Verletzung der Dienstordnung Paragraf 147. Aufstellung und Änderung der Dienstordnung Paragraf 147a. Dienstbezüge der Geschäftsführer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Paragraf 148. Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallversicherung Bund und Bahn Paragraf 149. Dienstrechtliche Vorschriften für die gewerblichen Berufsgenossenschaften Paragraf 149a Sechstes Kapitel. Aufbringung der Mittel Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften Erster Unterabschnitt. Beitragspflicht Paragraf 150. Beitragspflichtige Paragraf 151. Beitragserhebung bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Diensten Zweiter Unterabschnitt. Beitragshöhe Paragraf 152. Umlage Paragraf 153. Berechnungsgrundlagen Paragraf 154. Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen Paragraf 155. Beiträge nach der Zahl der Versicherten Paragraf 156. Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt Paragraf 157. Gefahrtarif Paragraf 158. Genehmigung Paragraf 159. Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen Paragraf 160. Änderung der Veranlagung Paragraf 161. Mindestbeitrag Paragraf 162. Zuschläge, Nachlässe, Prämien Paragraf 163. Beitragszuschüsse für Küstenfischer Dritter Unterabschnitt. Vorschüsse und Sicherheitsleistungen Paragraf 164. Beitragsvorschüsse und Sicherheitsleistungen Vierter Unterabschnitt. Umlageverfahren Paragraf 165. Nachweise Paragraf 166. Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung Paragraf 167. Beitragsberechnung Paragraf 168. Beitragsbescheid Paragraf 169. Erhebung von Säumniszuschlägen Paragraf 170. Beitragszahlung an einen anderen Unfallversicherungsträger Fünfter Unterabschnitt. Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen Paragraf 171 Paragraf 172. Betriebsmittel Paragraf 172a. Rücklage Paragraf 172b. Verwaltungsvermögen Paragraf 172c. Altersrückstellungen Sechster Unterabschnitt. Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Paragraf 173. Zusammenlegung und Teilung der Last Paragraf 174. Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten Paragraf 175. Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft Siebter Unterabschnitt. Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften Paragraf 176. Grundsatz Paragraf 177. Begriffsbestimmungen Paragraf 178. Gemeinsame Tragung der Rentenlasten Paragraf 179. Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung Paragraf 180. Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht Paragraf 181. Durchführung des Ausgleichs Zweiter Abschnitt. Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung Paragraf 182. Berechnungsgrundlagen Paragraf 183. Umlageverfahren Paragraf 183a. Rechenschaft über die Verwendung der Mittel Paragraf 184. Rücklage Paragraf 184a Paragraf 184b Paragraf 184c Paragraf 184d Dritter Abschnitt. Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Paragraf 185. Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen Paragraf 186. Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn Vierter Abschnitt. Gemeinsame Vorschriften Erster Unterabschnitt. Berechnungsgrundsätze Paragraf 187. Berechnungsgrundsätze Zweiter Unterabschnitt. Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren Paragraf 187a. Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Siebtes Kapitel. Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten Erster Abschnitt. Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern Paragraf 188. Auskunftspflicht der Krankenkassen Paragraf 189. Beauftragung einer Krankenkasse Paragraf 190. Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger beim Zusammentreffen von Renten Zweiter Abschnitt. Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten Paragraf 191. Unterstützungspflicht der Unternehmer Paragraf 192. Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren Paragraf 193. Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer Paragraf 194. Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen Paragraf 195. Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden Paragraf 196. Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden Paragraf 197. Übermittlungspflicht weiterer Behörden Paragraf 198. Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer Achtes Kapitel. Datenschutz Erster Abschnitt. Grundsätze Paragraf 199. Verarbeitung von Daten durch die Unfallversicherungsträger Paragraf 200. Einschränkung der Übermittlungsbefugnis Zweiter Abschnitt. Datenverarbeitung durch Ärzte Paragraf 201. Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten Paragraf 202. Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten Paragraf 203. Auskunftspflicht von Ärzten Dritter Abschnitt. Dateisysteme Paragraf 204. Errichtung eines Dateisystems für mehrere Unfallversicherungsträger Paragraf 205 Vierter Abschnitt. Sonstige Vorschriften Paragraf 206. Verarbeitung von Daten für die Forschung zur Bekämpfung von Berufskrankheiten Paragraf 207. Verarbeitung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren Paragraf 208. Auskünfte der Deutschen Post AG Neuntes Kapitel. Bußgeldvorschriften Paragraf 209. Bußgeldvorschriften Paragraf 210. Zuständige Verwaltungsbehörde Paragraf 211. Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten Zehntes Kapitel. Übergangsrecht Paragraf 212. Grundsatz Paragraf 213 Paragraf 214. Geltung auch für frühere Versicherungsfälle Paragraf 215. Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet Paragraf 216. Bezugsgröße (Ost) und aktueller Rentenwert (Ost) Paragraf 217. Bestandsschutz Paragraf 218 Paragraf 218a. Leistungen an Hinterbliebene Paragraf 218b. Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten Paragraf 218c. Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004 Paragraf 218d. Besondere Zuständigkeiten Paragraf 218e. Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung Paragraf 218f. Evaluation Paragraf 218g. Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite Paragraf 219 Paragraf 219a. Altersrückstellungen Paragraf 220. Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften Paragraf 221. Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung Paragraf 221a. Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft Paragraf 221b. Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung Elftes Kapitel. Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung Paragraf 222. Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften Paragraf 223. Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand Paragraf 224. Umstellung der Mitgliedsnummer auf die Unternehmernummer Paragraf 225. Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts Anlagen Anlage 1 (zu § 114). Gewerbliche Berufsgenossenschaften Anlage 2